Wann / Wer

17. Juli 2007 / R. H., Solothurn

Anliegen

Auf der Strecke Solothurn-Flumenthal hat der Radfahrer auf dem parallelen Radweg an einigen Stellen Vortritt vor dem ab- und einbiegenden Verkehr, an anderen nicht. Warum ist dies nicht überall so (auch bei der Einfahrt in Riedholz (‚Chrüzli‘), beim Restaurant Post in Riedholz und insbesondere bei der Hinterriedholz Kreuzung)

Bemerkungen Fachgruppe LOS!

Das AVT (Amt für Verkehr und Tiefbau) begründet die unterschiedliche Regelung folgendermassen: Dort, wo der Radweg direkt an die Kantonsstrasse grenzt, muss der einbiegende Verkehr dem Veloverkehr den Vortritt gewähren, wo der Radweg zurückversetzt ist, hat der querende Verkehr Vortritt vor dem Veloverkehr.

Ein durchgehender Vortritt für den Veloverkehr würde bauliche Änderungen bedingen, bei der Kreuzung im Hinter Riedholz ist eine solche Regelung bei der Querung der abbiegenden Kantonsstrasse aus Sicherheitsgründen problematisch.

Projektstand

Die Einmündung Baselstrasse/ Sonnenrainstrasse in Riedholz ist korrigiert.
Zwischen Feldbrunnen und Flumenthal wurde im Zusammenhang mit der Sanierung die Einmündungen korrigiert.
Die Sanierung der Kreuzung Hinterriedholz ist erfolgt
In Riedholz ist ein BGK in Bearbeitung. Vorausichtliche Umsetzung 2026