Arbeitszonenbewirtschaftung

Ausgangslage und Ziel

Mit der revidierten Raumplanungsgesetzgebung sind auch die Anforderungen an eine haushälterische Nutzung der Arbeitszonen gestiegen. Mit einer regionalen / kantonalen Arbeitszonenbewirtschaftung soll eine Übersicht über die Arbeitszonen, deren aktuelle Nutzung und zu den vorhandenen Nutzungspotenzialen geschaffen werden. Die Ausscheidung neuer Arbeitszonen erfordert zwingend eine Arbeitszonenbewirtschaftung. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit und das Amt für Raumplanung sind mit dem Wunsch an die Region gelangt, mit einem Pilotprojekt eine regionale Arbeitszonenbewirtschaftung zu erarbeiten.

Die Delegierten der repla haben an der Versammlung im März 2017 beschlossen, als Pilotregion im Kanton Solothurn ein Projekt zur Einführung der Arbeitszonenbewirtschaftung zu starten.

In Zusammenarbeit mit den erwähnten kantonalen Stellen hat die repla ein pragmatisches Instrument erarbeitet, das den Bedürfnissen aller Beteiligten dient und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es handelt sich um eine parzellenscharfe Datenbank mit entsprechenden Standortkriterien, die allen relevanten Stellen zur Verfügung steht.