Die Anfragen für eine finanzielle Unterstützung sind an die Geschäftsstelle zu richten und werden durch den Vorstand aufgrund folgender Kriterien (kumulativ Betrachtung) bzw. der vorhandenen Mittel beurteilt:

Art des GesuchsDurchführung von Anlässen oder Errichtung von Infrastrukturen im Bereich Kultur, Freizeit, Breitensport, Bildung.
Nicht berücksichtigt werden Gesuche aus dem Bereich Soziales /Solidarität, sowie Betriebskosten, Sanierungen und Unterhaltskosten von Anlagen. Diese sind gegebenenfalls über das regionale Kostenbeteiligungsmodell zu finanzieren.
OrganisatorischesDie Verantwortlichen des Projektes und die Finanzierung müssen definiert sein und transparent kommuniziert werden.
Die Vorhaben müssen eine regionalen Verankerung (Organisation, Beteiligte aus der Region) nachweisen können.
FinanziellesDas Vorhaben ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen und nicht gewinnorientiert.
StellenwertDie Vorhaben müssen einen regionalen Charakter bzw. Ausstrahlung haben.
Nicht finanziert werden kantonale/nationale Grossanlässe die in der Region stattfinden (Bsp. Kantonale Musik- oder Schwingfeste, eidgenössisches Feldschiessen, etc.).
Bei der Umsetzung werden Dienstleister aus der Region berücksichtigt.
ZielpublikumDer Anlass oder die Infrastruktur ist für die breite Bevölkerung (bzw. ausgewählte Segmente daraus wie z.B. Schulen, Jugend, u.a.) zugänglich.
Anlässe oder Infrastrukturen, deren Publikumswirksamkeit sich grösstenteils oder ausschliesslich auf Vereinsmitglieder oder die normale Konzerttätigkeit/den normalen Wettkampfbetrieb erstrecken, werden nicht unterstützt.
StandortgemeindeDie Gesuche werden von der bzw. den Standortgemeinde(n) ideell und massgeblich finanziell unterstützt, .